Unter Kurzzeitpflege wird eine vorübergehende, vollstationäre Pflege und Betreuung im Pflegeheim verstanden.
Die Möglichkeit eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen bietet dem pflegebedürftigen Menschen eine gleichwertige Betreuung in einer Einrichtung, wenn vorübergehend keine Möglichkeit besteht, die Pflege zu Hause fortzusetzen.
Gründe dafür können sein:
Kurzzeitpflegeplätze können pflegebedürftige Menschen in Anspruch nehmen, die auf eine 24 h Pflege angewiesen sind und vorübergehend nicht zu Hause gepflegt werden können.
Kurzzeitpflege kann bis zu 4 Wochen im Jahr bezahlt in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen variieren von Einrichtung zu Einrichtung und sind im Einzelfall zu klären. Typischerweise wird der pflegebedürftige Mensch rund um die Uhr durch qualifiziertes Fachpersonal betreut und kann alle Leistungen des Alten- oder Pflegeheims in Anspruch nehmen im therapeutischen, medizinischen, sozialen und pflegerischen Bereich.
Die Kosten errechnen sich basieren auf der Pflegestufe des Pflegebedürftigen.
Je höher die Pflegestufe desto teurer der Tagessatz.
In der Regel übernehmen die Kassen die Kosten für pflegerisch bedingte Aufwendungen, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege bis zu 4 Wochen pro Jahr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden.
Die Suchfunktion in der Rubrik Kurzzeitpflege bietet Ihnen die Möglichkeit, Kurzzeitpflegeplätze, die für einen bestimmten Zeitraum als frei gemeldet sind, einfach zu finden.
Alternativ können Sie nach Postleitzahl oder innerhalb eines Landkreises nach verfügbaren Kurzzeitpflegeplätzen suchen.
Sollten Sie nicht fündig werden, bietet die Seite Landkreis-Wegweiser noch weitere Adress-Informationen.