Die personalkostenunabhängigen Fahrtkosten werden gestaffelt nach Entfernungen wie folgt in die Vergütungen für den pflegebedingten Aufwand eingerechnet:
Bis zu 3 km pro Gast 1,50 Euro
über 3 km bis 10 km pro Gast 3,00 Euro
über 10 km pro Gast 4,50 Euro
Quelle: Rahmenvertrag teilstationäre Pflege gem. § 75 Abs. 1 SGB XI, Stand 14.02.2012